Möglickeiten der Förderung
Die vielfältigen und langfristig angelegten Aufgaben der gemeinnützigen Stiftung »Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster« sind in hohem Maße auf Spenden und Zuwendungen angewiesen. Das Heiligtum erhält weder staatliche noch kirchliche Subventionen, genießt auch keinerlei finanzielle Absicherung durch andere Institutionen, sondern lebt, wie in Zeiten der Urkirche, ausschließlich von der Arbeit der Väter und freiwilligen Spenden. Auch die Väter bekommen kein Gehalt, sondern arbeiten rein ehrenamtlich auf der Grundlage mönchischer Ganzhingabe und Gottesweihe.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Stiftung – und mit ihr das Heiligtum, die Gottgeweihten, und die von dort ausgehende Erneuerung von Geist und Kultur unseres Volkes – zu unterstützen. Dabei kommt Ihnen das Stiftungsrecht entgegen durch die Minderung Ihrer Steuerlast.
A) Spende
Überweisungen oder Daueraufträge bitte direkt auf unser Spendenkonto:
Spendenkonto (Groß- und Kleinschreibung beachten)
Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster
IBAN: DE50 2545 0110 0026 0024 28
BIC: NOLADE 21 SWB
Sparkasse Hameln-Weserbergland
Ggf. Anschrift und Verwendungszweck angeben. Nach Spendeneingang wird Ihnen eine entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt ausgestellt.
Freie Spende. Spenden an die Stiftung »Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster« kommen einmalig und in voller Höhe der Stiftung zugute und werden entsprechend des Stiftungszweckes dort verwendet, wo es gerade am notwendigsten ist.
Zweckgebundene Spende. Durch eine Zweckbestimmung können Sie gezielt einzelne Projekte fördern, die Ihnen besonders am Herzen liegen, sei es eine anstehende Buchausgabe, eine Säule für den Tempel, eine Klangdokumentation zum Deutschen Choral oder ein liturgisches Gewand . . . Wir stellen Ihnen gern aktuelle Projekte vor und informieren Sie über den von Ihnen geförderten Bereich.
Leistungsentschädigungsverzicht. Wenn eine Firma für die Stiftung Arbeiten ausführt oder Material liefert (z. B. Baustoffe) und auf die Bezahlung bzw. Entlohnung der erbrachten Leistungen verzichtet, kann die Stiftung »Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster« eine entsprechende Bestätigung ausstellen, die vom Finanzamt zur Minderung der Steuerlast der Firma anerkannt wird.
B) Zustiftung
Mit Ihrer Zustiftung stocken Sie das Grundstockvermögen der Stiftung »Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster« auf. Das Grundstockvermögen ist grundsätzlich unveräußerlich und bleibt auf Dauer erhalten. Die Erträge des Grundstockvermögens werden vollständig und unmittelbar für die satzungsgemäße Tätigkeit der Stiftung verwendet.
Anders als eine Spende legt eine Zustiftung den Grund für eine langfristige und sichere Finanzierung der Aufgaben und des segensreichen Wirkens des Heiligtums.
C) Testamentarische Verfügung
Ihr letzter Wille kann der Anfang einer immerwährenden Hilfe sein, mit der Sie über Generationen hinweg Leben und Wirken des deutschen orthodoxen Heiligtums fördern. Indem Sie die Stiftung »Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster« als Erben oder Teilerben einsetzen, stärken Sie – wie bei einer Zustiftung – das unveräußerliche Grundstockvermögen der Stiftung und sichern dadurch die langfristige und dauerhafte Erfüllung des Stiftungszweckes. Sie legen selber fest, was aus Ihrem Nachlaß – Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien, Wald oder landwirtschaftliche Flächen – Sie der Stiftung »Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster« vererben und in welcher Form dies geschehen soll. Ihr Vermächtnis bleibt ungeschmälert erhalten und entfaltet seine volle Wirkung, da die Stiftung »Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster« gemeinnützig und von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit ist.
D) Dem Förderkreis beitreten
Fördererklärung zum Ausdruck (pdf-Datei)
Gedenken der Stifter und Wohltäter
Im Kloster wird ein Buch der Stifter und Wohltäter geführt, in welchem die Namen derer verzeichnet werden, die zum Aufbau und zum Leben des Heiligtums durch Stiftungen, Zustiftungen oder außergewöhnlichen unentgeltlichen Arbeitseinsatz beigetragen haben. An den entsprechenden Stellen des Gottesdienstes sowie in besonderen Gedenkgottesdiensten für die Verstorbenen (Seelensamstag, Pfingsten) werden die Namen der verstorbenen Stifter und Wohltäter genannt. Auch unabhängig davon beten die Mönche regelmäßig für die Gründer, Stifter und Wohltäter des Heiligtums.